Hund Und Katze In Miet Wohnungen Urteil
Ob Hund, Kaninchen oder Königskobra: Haustiere sind nicht in jedem Mietshaus gern gesehen. Doch oft hat der Vermieter kein Mitspracherecht. Das gibt Mietern aber nicht jedes Recht auf jedes Tier.
Hund und katze in miet wohnungen urteil. Wollen sich Mieter einen Hund oder eine Katze zulegen, wird das Ganze schon etwas komplizierter. Generell verbieten dürfen Vermieter die Katzenhaltung und die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht. Das bestätigte im März 2013 auch der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Und nein das ist kein Argument und keine Entschuldigung! Wenn zB. mein Hund ihre Katze reißt könnte man das ja auch unter jagdtrieb verbuchen. Zufrieden wären sie mit der Aussage aber vermutlich trotzdem nicht. Ich denke es sollte eine Steuer auf frei laufende Katzen geben. Nicht nur dass sie eine Belastung für die örtliche Tierwelt sind. Die gute Nachricht vorweg: Eine Katze in der Mietwohnung ist in der Regel immer erlaubt. Die weniger gute Nachricht: Jede Regel hat ihre Ausnahme. Die Tierhaltung findet ihre Grenze dort, wo die Interessen des Mieters hinter den Interessen des Vermieters oder der Nachbar zurückstehen müssen. Gut ist, wenn Vermieter und Mieter das „Katzenrechtsprechung“ kennen. Wer den meist. BGH-Urteil: Hunde und Katzen dürfen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden Von Friedrich Schmidt - Aktualisiert am 20.03.2013 - 13:10
Der BGH hat durch Urteil entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, unwirksam ist. Diese Klausel benachteilige den Mieter unangemessen. Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die. Findige Vermieter vermieden deshalb nach diesem Urteil das generelle Haustierverbot in neu abgeschlossenen Mietverträgen und beschränkten sich auf den generellen Ausschluss von Hund und Katze. Rechtliche Aspekte der Katzenhaltung in Mietwohnungen. Tiere in der Wohnung führen oft zu Streitereien mit dem Vermieter oder den Nachbarn. FOCUS-Online-Expertin Tina Heil gibt einen Überblick über wichtige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Ich kann gerne alle Mietparteien dazu befragen. Wegen der Haltung tagsüber wird es im Wechsel mit meiner Mutter und mir nachgegangen, da wir beide den Hund halten werden. Und laut Ihres Mietvertrages zählt der Hund unter Kleintier und laut BGH-Urteil vom 23.3.2013 (VII ZR 168/12) ist es nicht verboten ein Kleinhund in der Wohnung zu halten.
BGH-Urteil zu Hund und Katze in Mietwohnungen. Christian Schäfer Blog, Hund, Katzen Schreibe einen Kommentar 341 Aufrufe. Wir dürfen rein! Gute Nachrichten für alle Tierbesitzer, die in Mietobjekten leben. Der Bundesgerichtshof befand in einem Urteil, dass Vermieter das Halten von Hunden oder Katzen nicht generell verbieten dürfen. Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus.Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.. Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht.So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit. Hunde und Katzen sind sehr beliebt, jedoch sind sie auch ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern, wenn es um dessen Haltung in Wohnungen geht. Immer wieder müssen sich Gerichte mit Streitereien um Haustiere in Mietwohnungen beschäftigen, denn eine Vorschrift gibt es bisher nicht. Das Urteil des BGH vom 20.03.2013 bedeutet allerdings nicht, dass Hunde- und Katzenhaltung in Wohnung generell erlaubt ist und vom Vermieter nicht verboten werden kann. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob der Mieter das Recht hat, eine Katze oder einen Hund in der Wohnung zu halten.
Falls sie also noch einen Mietvertrag mit einer solchen Klausel ihr eigen nennen, können sie sich als Mieter im Ergebnis nun Hund oder Katze anschaffen. Findige Vermieter vermieden deshalb nach diesem Urteil das generelle Haustierverbot in neu abgeschlossenen Mietverträgen und beschränkten sich auf den generellen Ausschluss von Hund und Katze. Trotz der jüngsten BGH-Entscheidung zur Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen bleibt das Thema zwischen Mietern und Vermietern heikel. Denn das Urteil bedeutet nicht, dass ein Vermieter die Tierhaltung nicht mehr einschränken darf. Eine solche Klausel im Mietvertrag darf es nach wie vor geben – und sie ist auch rechtens. Allerdings. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht pauschal untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof verkündet. Über ein Verbot der Haustiere müsse im Einzelfall. BGH-Urteil zu Hund und Katze in Mietwohnungen. 21/03/2013 Blog, Hund, Katzen 0. Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Hunde und Katzen dürfen nicht grundsätzlich in Mietwohnungen verboten werden.