Katzen Halten Wenn Vermieter Das Nicht Will
Nach neuerer BGH-Rechtsprechung kann ein Vermieter nicht einfach pauschal die Tierhaltung – auch die von Katzen oder Hunden – verbieten. Es muss immer eine Abwägung erfolgen, wessen Interessen mehr Gewicht haben. Ist mit keinen Nachteilen zu rechnen, wenn sich ein Mieter eine Katze zulegt, kann der Vermieter das dann nur schwerlich verbieten.
Katzen halten wenn vermieter das nicht will. Zunächst einmal sollten Mieter und Vermieter wissen, dass eine solche Klausel das Halten von Hunden und Katzen nicht einfach untersagen darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12 klargestellt. Dieses Urteil bezieht sich zwar auf das Halten von Hunden- und Katzen. Das Halten von Hunden und Katzen ist weder in den Wohnungen, noch auf dem Grundstück erlaubt. Dies gilt auch für Tierbesuche von / durch Besucher/ Gäste. Das wiederspricht sich etwas , was kann ich an dieser Stelle tun .? Was ist wenn die Hausverwaltung der Vermieter nicht darauf einlässt und nicht einwilligt dass ich eine Katze halten darf.? Das bedeutet: Der Vermieter kann sein Entscheidungsrecht nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum der Mieter eine Katze oder einen Hund nicht halten darf. Auch wenn sich Mieter durch das Urteil des Bundesgerichtshofs im Recht sehen, sollten sie besser nie einfach eine Katze anschaffen, ohne vorher Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. So lässt sich Ärger vermeiden, unter dem letztlich meist das Tier leiden muss, dass unter Umständen dann wieder abgegeben werden muss.
Bei einer Haltung von z. B. über 20 Katzen wird das wohl nicht mehr der Fall sein, jedoch spricht in der Regel nichts dagegen, ein oder zwei Katzen ein Zuhause zu geben. Ob eine Haltung möglich ist, hängt dabei aber stets vom Einzelfall ab: Für oder gegen eine Katzenhaltung können z. B. die Lage und Größe der Wohnung oder auch die. Anders ist die Situation dann, wenn das Tierhaltungsverbot nicht individualvertraglich, sondern formularmäßig im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vorgegeben wird. Insbesondere, wenn in einer solchen Klausel formuliert ist, dass „jegliche Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen“, verboten ist, hat der Mieter gute Karten. Aus vielfältigen Gründen darf er das ja, z.B. wenn in seinen alten Mietverträgen die Klausel nicht drinnen hatte, aber in den Neuen verbieten möchte. Der Vermieter darf nicht auf ewig dazu gegeiselt werden Tiere zu erlauben, wenn er das nicht möchte. Wenn du die Tiere ausschließlich in deiner Wohnung hältst, dürfte doch eigentlich nichts passieren. Die meisten Menschen reagieren allergisch auf den Speichel, der dann ja meist an den Haaren der Katzen klebt. Da deine Vermieter ja deine Wohnung warscheinlich nicht betreten, dürfte das doch kein Problem sein...
Seit heute steht fest: Vermieter dürfen das Halten von Katzen und Hunden nicht generell verbieten. Vermieter darf Katzen nicht verbieten. Bisher waren Hunde- und Katzenhalter stark vom Wohlwollen der Vermieter abhängig. Wenn diese die Haltung von Tieren gestatteten, hatte man Glück. Das gilt auch, wenn Sie den entsprechenden Vertrag bereits unterzeichnet haben. 2. Mein Mietvertrag besagt, dass ich bestimmte Tiere nicht halten darf (z.B. Hunde, Katzen, Frettchen). Muss ich. Ich lasse die Katzen schon seit einem Jahr morgens nach dem Aufstehen nicht mehr raus, weil ich es nachvollziehen konnte, dass es blöd ist, von dem Gejaule geweckt zu werden, wenn man ausschlafen kann. Unter der Woche bin ich normalerweise nicht vor 16:30 Uhr zu Hause und wenn ich nicht da bin, sind die Katzen drinnen. Würde das auch nicht machen/können. Würde sagen, dass kurz nach dem Unterschreiben des Mietvertrages wegen einem Notfall die zei Kätzchen dazugekommen sind und sie zu 3 viel besser harmonieren und die Wohnung da nicht drunter leidet. Wenn es dir wirklich wichtig ist, dann lädst du halt den...
Wenn Mieter meinen, sie wollen Hund oder Katzen halten, die ein Vermieter verbietet, sosteht ERs Ihnen frei, auszuziehen und Sich eine andere Wohnung zu suchen, deren Vermieter nichts dagegen hat. Hunde, Katzen, Fische, Hamster oder auch Schlangen und Echsen – nicht in jedem Mietshaus werden Tiere gerne gesehen.Die Vermieter befürchten, dass die Tiere in der Wohnung die anderen Mieter stören, dass sie Dreck und Lärm machen oder das Eigentum des Vermieters zerstören. Daher sind nicht alle Hausbesitzer mit Tierhaltung in der Wohnung einverstanden oder sehr streng, wenn es um die. Diese Klausel ist in der Regel nicht zulässig, weil der Vermieter Katzenhalter nicht kategorisch ausschließen darf. Das besagt die Rechtsprechung vom 20.3.13 vom Bundesgerichtshof (BGH). Doch trotz dieses haustierfreundlichen Urteils darf man nicht ohne jede Einschränkung Katzen in einer Mietwohnung halten. Darf Vermieter Katze verbieten? 4. „Katzen sind Einzelgänger“ – viele Menschen zitieren diesen Satz, wenn die Frage nach einer oder mehreren Katzen aufkommt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall! Katzen sind gesellige Tiere, die sich auch in der Natur zu Gruppen zusammenschließen. Aus diesem Grund solltet ihr Katzen, wenn möglich, immer zu zweit halten.